Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz zum Lokführerstreik verstößt nach Auffassung der LINKEN in Bayern gegen das grundgesetzlich garantierte Streikrecht und ist somit ein weiterer Schritt zur Aushöhlung der Grundrechte in diesem Land.
Zwar kenne die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht das "Ultima Ratio"-Prinzip und gebe damit den Tarifparteien auf, vor einer Arbeitskampfmaßnahme alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, was ja durch das Schlichtungsverfahren erfolgt sei. Aber Erwägungen hinsichtlich des möglichen wirtschaftlichen Schadens, wie sie in das Chemnitzer Urteil eingegangen seien, hätten damit überhaupt nichts zu tun.
"Mit dem Schlichtungsverfahren wurden ja nun alle Möglichkeiten zu einer friedlichen Einigung ausgeschöpft. Nur hat sich der Bahnvorstand keinen Millimeter bewegt. Wenn ein Streik verboten werden kann, weil er seinen Zweck erfüllt, nämlich wirtschaftlichen Druck auszuüben dann landen wir entweder bei frühindustriellen Formen der Auseinandersetzungen, als Soldaten auf streikende Arbeiter schossen, oder bei einer kollektiven Bettelei; beides kann und darf nicht geschehen", so Harald Weinberg, Landessprecher der LINKEN in Bayern.