27. Juli 2007 Sachsen

Untersuchungsausschuss beschließt ersten Beweisantrag der LINKEN – Verfassungsschutzakten werden gesichert

Nach der ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Korruptionsaffäre erklärt die Obfrau der Linksfraktion im Untersuchungsausschuss, die neu gewählte Parlamentarische Geschäftsführerin Caren Lay:

Der Untersuchungsausschuss muss alle Verfassungsschutzakten bekommen, die nach dem Beschluss der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) vom 15. Mai an die Staatsanwaltschaft übergeben werden sollen. Dies hat der Ausschuss heute aufgrund eines Antrags der Linksfraktion beschlossen. Damit werden die wichtigsten Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz gesichert, und wir können zügig prüfen, warum die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nur in Ausnahmefällen erfolgte und welche Verantwortung dafür die Innenminister de Maiziere und Buttolo tragen.

Zu einer Beschlussfassung über unseren zweiten Beweisantrag, nämlich zu klären, wieso zweieinhalb Monate nach Bekanntwerden der Affäre erst ein Zehntel der Unterlagen bei den zuständigen Staatsanwälten angekommen sind, und zu diesem Zweck Innenminister Buttolo und Justizminister Mackenroth als erste Zeugen zu vernehmen, war die Koalition leider nicht bereit. Diese Überprüfung des schlechten Krisenmanagements der Minister wird erst auf der nächsten Sitzung am 29. August auf den Weg gebracht.

Die vollmundigen Ankündigen der Koalition, die angebliche Befangenheit des Ausschuss-Vorsitzenden zu thematisieren, haben praktisch keine Rolle gespielt. Der Tiger ist als Bettvorleger gelandet, offensichtlich hat die Koalition keine substanziellen, seriösen Vorwürfe in der Hand, sonst hätte sie es nicht bei der Ankündigung eines Briefes belassen.

Die Vertreter der LINKEN bestehen darauf, dass die Beweiserhebung, wie im Artikel 54 der Sächsischen Verfassung und von der entsprechend anzuwendenden Strafprozessordnung vorgeschrieben, grundsätzlich öffentlich erfolgt. Wir begrüßen ausdrücklich die Wortmeldung des ehemaligen Innenmi-nisters de Maiziere in der "Leipziger Volkszeitung" von heute, dass aus seiner Sicht die Geheimhaltung aufgehoben werden kann, wenn er vor dem Untersuchungsausschuss als Zeuge auftreten sollte – womit in jedem Fall zu rechnen ist.