Allein im Bereich des Sozialgerichtes Leipzig hat die Zahl der Klagen gegen Hartz IV im ersten Halbjahr 2007 um 50 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugenommen. Die Bearbeitungsdauer hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 verdoppelt. Auch in den anderen beiden sächsischen Sozialgerichten Chemnitz und Dresden dürfte die Lage ähnlich angespannt sein. Zu dieser Situation erklärt der sozialpolitische Sprecher der Linksfraktion Dietmar Pellmann:
Unsere schlimmsten Befürchtungen über die verheerenden Auswirkungen von Hartz IV auf die Lebenslage von rund 600.000 unmittelbar Betroffenen haben sich mehr als bestätigt. Die wachsende Zahl von Klagen bei sächsischen Sozialgerichten bestätigt unsere Position: Hartz IV ist gescheitert und bedarf einer grundlegenden Revidierung.
Dabei muss die sächsische Staatsregierung endlich ihre Lethargie überwinden und politisch handeln. Wie die Antworten auf eine von der Linksfraktion eingereichte Große Anfrage und deren Behandlung am 6. Juli im Landtag belegen, versucht die Staatsregierung, sich aus der Verantwortung zu stehlen, diese auf den Bund und die Kommunen abzuwälzen. Genau das zeugt aber von anhaltender Politikunfähigkeit. Allein eine Analyse der hauptsächlichen Klagegründe bei den Sozialgerichten müsste die Staatsregierung aufrütteln. So sollte sie sich endlich dafür einsetzen, dass der Bundesgesetzgeber Mindestkriterien für die Gewährung der Kosten von Unterkunft und Heizung verabschiedet, weil sonst der schwarze Peter bei den völlig überforderten sächsischen Kommunen bleibt.
Ähnliches gilt für das leidige Problem der so genannten Bedarfsgemeinschaften, weil hier nach wie vor vor allem Frauen und Jugendliche von eigenem Leistungsanspruch und damit von der Vermittlung in Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen werden. Schließlich, auch das führt zu Klagen, entspricht der Eckregelsatz in keiner Weise dem Existenzminimum, da er auf Verbraucherstichproben des Jahres 2003 basiert, so dass inzwischen ein Kaufkraftverlust von rund 8 bis 10 Prozent eingetreten ist. Dieser Regelsatz müsste umgehend auf mindestens 420 Euro angehoben werden.
Ebenfalls in der unmittelbaren Verantwortung der Staatsregierung liegt es, die Zahl der Richter bei den sächsischen Sozialgerichten beträchtlich zu erhöhen, damit die Bearbeitungszeiten der Klagen auf ein erträgliches Maß verkürzt und die gegenwärtig völlige Überforderung der Richter und Mitarbeiter überwunden werden können.