Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion und Vorsitzender des Untersuchungsausschusses, hat heute der Öffentlichkeit seine Antwort auf die 46 Fragen des CDU-Obmanns in diesem Gremium, Christian Piwarz, übergeben, die dieser Anfang August zunächst Journalisten zur Verfügung gestellt hat. Dazu erklärt Bartl heute auf einer Pressekonferenz:
"Ich werde weder Herrn Piwarz noch den anderen CDU-Mitgliedern Fragen nach Kontakten mit dem Ministerpräsidenten, derzeit und früher zuständigen Ministern, dem ehemaligen und dem amtierenden Chef des Verfassungsschutzes und anderen Verantwortungsträgern stellen, deren Tätigkeit dieser Un-tersuchungsausschuss zu überprüfen hat. Es gibt ein Fragerecht von Abgeordneten gegenüber der Regie-rung, aber nicht von Parlamentariern untereinander. Ganz davon abgesehen dass ich mich mit einer Beantwortung der Fragen von Herrn Piwarz wegen Verletzung von Privatgeheimnissen und des Parteien-verrats strafbar machen würde.
Die CDU muss große Angst vor der Arbeit des Untersuchungsausschusses haben, dass sie nicht einmal davor zurückschreckt, grundlegende Rechte von Abgeordneten (Verschwiegenheit über Personen, die ihnen Informationen anvertraut haben) und Rechtsanwälten (Anwaltsgeheimnis) zu ignorieren. Der Juristische Dienst hat klar zum Ausdruck gebracht, dass ich als Ausschussvorsitzender mitnichten befangen bin. Ich fordere daher die CDU auf, ihr Sommertheater zu beenden und zur Sacharbeit im Untersuchungsausschuss zurückzukehren."
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dr. André Hahn, erklärt: "Die CDU hat sich in der Dramaturgie ihres abstrusen Ablenkungsmanövers heillos verstrickt und findet offenbar den Notausgang nicht mehr, der es ihr ermöglicht, das Gesicht zu wahren. Statt den von ihr mit gewählten Ausschussvorsitzenden mit rechtswidrigen Fragen zu traktieren, stehen derzeit im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre ganz andere Fragen auf der Tagsordnung.
Wieso wird ein Zwischenbericht zur Arbeit des OK-Referats des Verfassungsschutzes veröffentlicht, bevor mit der bisherigen Referatsleiterin gesprochen werden konnte? Wieso kann die sächsische Staatsanwaltschaft angeblich nahezu keine Anknüpfungspunkte für eigene Ermittlungen finden, obwohl zur Aufklärung der in den Akten erhobenen Vorwürfe und Hinweise etliche Dutzend Ermittlungsverfahren zwingend erforderlich wären? Aber offenbar sind diese Ermittlungsverfahren politisch nicht gewollt.
Es bestätigt sich die Richtigkeit der Forderung – von uns, aber auch der Parlamentarischen Kontrollkommission –, dass die Ermittlungen nicht durch sächsische Behörden geleitet werden sollten."