Neue Mitglieder sind ein großer Gewinn, sie stärken die Aktionsfähigkeit und die Finanzkraft, sie bringen Erfahrung und neue Ideen in die eigenen Reihen und sie erhöhen den politischen Einfluss. Sie sind also ein Grund zur Freude, und das sollte man ihnen auch zeigen.
Was ist formal zu beachten?
Dazu heißt es in der Bundessatzung §2 (1) bis (6):
(2) Die Mitgliedschaft in der Partei wird durch Eintritt erworben. Der Eintritt erfolgt durch schriftliche Eintrittserklärung gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand oder dem Parteivorstand. Der Kreisvorstand macht den Eintritt mit Zustimmung des Mitgliedes unverzüglich in geeigneter Weise im Kreisverband parteiöffentlich bekannt und informiert das neue Mitglied über seine Mitwirkungsmöglichkeiten.
(3) Die Mitgliedschaft wird sechs Wochen nach dem Eingang der Eintrittserklärung beim Kreisvorstand wirksam, sofern bis dahin kein Einspruch gegen die Mitgliedschaft vorliegt. Hat das Mitglied keine Zustimmung zur parteiöffentlichen Bekanntmachung des Eintritts gegeben, bedarf es eines Aufnahmebeschlusses des Kreisvorstandes. Der Kreisparteitag kann die Mitgliedschaft vor Ablauf der Sechs-Wochenfrist durch Beschluss mit sofortiger Wirkung in Kraft setzen.
(4) Bis zum Wirksamwerden der Mitgliedschaft hat jedes andere Mitglied der Partei ein Einspruchsrecht gegen den Erwerb der Mitgliedschaft. Der Einspruch ist begründet beim zuständigen Kreisvorstand geltend zu machen und durch diesen nach Anhörung des Mitgliedes unverzüglich zu entscheiden.
(5) Gegen die Entscheidung des Kreisvorstandes kann Widerspruch bei der zuständigen Schiedskommission eingelegt werden.
(6) Jedes Mitglied der Partei gehört zu einem Kreisverband, in der Regel zu dem seines Wohnsitzes. Die Bundespartei führt eine zentrale Mitgliederdatei.
Wenn die Eintrittserklärung beim Kreisvorstand eingeht, ist folgendes zu tun:
1. Registrierung des Eintritts (Liste bzw. Mitgliederprogramm, Emailverteiler, etc.)
2. Kontaktaufnahme mit dem neuen Mitglied telefonisch oder persönlich. (Nur im Notfall per eMail oder Brief, denn das dauert zu lange und ein persönlicher erster Kontakt ist wichtig).
Beim ersten Kontakt ist folgendes zu tun:
3. Das neue Mitglied per eMail oder per Post mit den nötigen Papieren versorgen, sofern es diese noch nicht hat (Satzung, Programm, weitere Grundsatzdokumente)
4. Den Eintritt parteiöffentlich machen.
5. Wenn das neue Mitglied der Veröffentlichung seines Eintritts nicht zustimmt, einen Kreisvorstandsbeschluss über die Aufnahme des Mitglieds herbeiführen.
6. Gegebenenfalls vor Ablauf der Sechs-Wochenfrist die Mitgliedschaft durch einen Beschluss des Kreisparteitages mit sofortiger Wirkung in Kraft setzen.
7. Nach sechs Wochen (wenn kein Einspruch vorliegt) dem Mitglied automatisch die Mitgliedskarte zustellen und es als Mitglied mit allen Mitgliedsrechten in der Datei führen.
Wenn das Mitglied seinen Erstkontakt beim Kreisverband hatte, dann muss über den Eintritt auch noch die Landesgeschäftsstelle informiert werden.
Was ist auch noch zu beachten?
Neue Mitglieder sollten herzlich begrüßt werden, nicht nur in der Geschäftsstelle oder per Telefon, sondern auch auf der Mitgliederversammlung. Das Überreichen der Mitgliederkarte durch den/die Vorsitzende/n beim Kreisparteitag ist eine schöne Würdigung und ein nachahmenswertes Ritual. Es zeigt: In diesem Verband gelten die Mitglieder einander etwas, man achtet und respektiert sich.
Und selbstverständlich sind neue Mitglieder auch zu BO- oder Ortsverbandssitzungen zu begrüßen, alle Beteiligten sollten sich einander vorstellen, darauf achten, dass der oder die Neue in der Pause nicht alleine stehen gelassen wird und dass er oder sie auch zum gemeinsamen Kneipenbesuch noch mitgenommen wird. Gespräche mit Insider-Witzen und parteiinternem Abkürzungskauderwelsch tragen nicht zu einer einladenden Atmosphäre bei.
Neue Mitglieder kommen mit ganz unterschiedlichen Erwartungen in die Partei: Die einen wollen gleich Aktionen machen und in die Kommunalpolitik eintauchen, die anderen wollen vorwiegend diskutieren, die dritten suchen soziale und politische Geborgenheit und wiederum andere wollen einfach dabei sein. Das Interesse muss man erkunden und gucken, wo das neue Mitglied sich so einbringen könnte, dass es für alle ein Gewinn wird. Da hat auch ein kleiner Kreisverband Möglichkeiten:
Neue Mitglieder haben häufig auch das Bedürfnis, etwas mehr über die Partei zu erfahren. Wenn es bei einem Kreisverband viele neue Mitglieder gibt, dann solte man mit ihnen einmal einen Begrüßungsabend machen, bei dem es ausschließlich um sie und ihre Interessen geht. Aus den dort geäußerten Wünschen lässt sich dann mit Hilfe von Referent/inn/en auch mit Hilfe der Landesebene vielleicht ein Programm erarbeiten, bei dem die gewünschten Themen behandelt werden. Wenn es auf Kreisebene für eine eigene Veranstaltung zu wenige Neumitglieder gibt, dann tretet an den Landesvorstand heran, dass er eine solche Veranstaltung überregional durchführt. In jedem Landesverband gibt es Mitglieder, die so etwas können und schon mal gemacht haben.