Für alle Wahlen der Partei DIE LINKE gilt die Wahlordnung der Partei.
Wahlen sind mit der Einladung anzukündigen. Es gelten die Einladungsfristen der Landessatzungen bzw., wenn vorhanden, die Satzung des Kreisverbandes.
Die Ankündigung muss den Versammlungsmitgliedern jedoch immer spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung zugehen.
Darüber hinaus finden bei Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerberinnen und -bewerbern für öffentliche Wahlen besondere Bestimmungen der Wahlgesetze Anwendung (siehe 3.6.2 und 3.6.3).
Die wahlrechtlichen Bestimmungen sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters und der Landeswahlleiter/innen zu finden.