![]()
1. Konstituierung der Hauptversammlung | Jede Mitgliederversammlung und jede Delegiertenversammlung, für die die Delegierten neu gewählt wurden, muss neu konstituiert werden. Wenn die Delegierten bereits zu einer zweiten oder dritten Tagung zusammentreten, dann reicht beim Tagesordnungspunkt Konstituierung die Begrüßung, die Abstimmung über die Tagesordnung und der Beschluss über die Stimmberechtigung von Gastmitgliedern. Alle weiteren Beschlüsse sind bereits auf der ersten Tagung der Delegiertenkonferenz gefasst worden und gelten fort, es sei denn, es liegen Änderungsanträge vor. |
a) Begrüßung | Die begrüßende Person stellt sich selber mit Namen und Funktion vor und begrüßt die Mitglieder, die Gäste und die Presse. |
b) Wahl der Versammlungsleitung | Zwei bis drei Personen reichen. Entweder sie sitzen bereits vorne und lassen über sich abstimmen oder der/die Vorsitzende des Gebietesverbandes macht einen Personenvorschlag. Es wird offen abgestimmt, die einfache Mehrheit reicht aus. Die Versammlungsleitung muss organisieren, dass jemand Protokoll führt. |
c) Abstimmung über die Geschäftsordnung | Die Geschäftsordnung sollte vorher verschickt worden sein, muss aber nicht. Sie muss schriftlich vorliegen. Es wird zunächst gefragt, ob es Änderungsvorschläge gibt, diese werden dann offen und mit einfachen Mehrheiten abgestimmt. Nach Abstimmen über die Änderungsanträge erfolgt die Gesamtabstimmung über die Geschäftsordnung. Das Muster einer Geschäftsordnung findet sich in diesem Werkzeugkoffer. Die Geschäftsordnung wird mit einfacher Mehrheit beschlossen, enthält in der Regel aber einen Passus, dass sie nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. |
d) Abstimmung über die Tagesordnung | Die Tagesordnung muss vorab verschickt worden sein, ggf. gibt es aber noch Ergänzungen oder Änderungen. Es wird offen abgestimmt, eine einfache Mehrheit reicht. |
e) bei Bedarf: Abstimmung über Abweichungen von der Wahlordnung. | Die Partei hat eine Wahlordnung, die für alle Wahlen der Partei gilt. Diese Wahlordnung lässt an einigen Punkten Abweichungen zu. Dafür sind aber Beschlüsse der Versammlung nötig. Bitte die Abweichung im Protokoll festhalten. |
f) Wahl einer Mandatsprüfungskommission (bei Bedarf in Personalunion mit einer Wahlkommission) | Die Mandatsprüfungskommission prüft die Abstimmungsberechtigung der Delegierten bzw. Mitglieder und Gastmitglieder. In der Regel reichen zwei bis drei Personen. Die Mandatsprüfungskommission muss gleich nach ihrer Wahl aktiv werden und die Teilnehmer/innenlisten prüfen. |
g) bei Bedarf: Wahl einer Antrags- oder Redaktionskommission | Wenn Beschlüsse zu fassen sind, sollten Änderungsanträge zu den Entwürfen an eine Antragskommission eingereicht werden, die die Anträge sortiert und Einarbeitungsvorschläge macht. |
h) Beschluss über die Stimmberechtigung von Gastmitgliedern (namentlich nennen) | Laut §5 der Bundessatzung können Gastmitglieder Mitgliederrechte wahrnehmen, z.B. abstimmen und wählen (bitte den Katalog der Rechte genau angucken). Das Stimmrecht kann ihnen für eine Versammlung übertragen werden, das muss die Versammlung in offener Abstimmung entscheiden. Die Gastmitglieder müssen namentlich benannt werden. Bitte haltet entsprechende Beschlüsse auch im Protokoll fest. |
i) Feststellung der Beschlussfähigkeit nach dem Bericht der Mandatsprüfungskommission | Die Beschlussfähigkeit wird nach dem Bericht der Mandatsprüfungskommission festgestellt. Da die Kommission in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Prüfung fertig ist, kann der Bericht und die Feststellung der Beschlussfähigkeit auch später, z.B. nach den Einleitungsreferaten, erfolgen. In jedem Fall muss aber vor der Abstimmung über inhaltliche Anträge die Beschlussfähigkeit festgestellt worden sein. Dies ist ebenfalls im Protokoll festzuhalten. |
2. Hauptthema, meist in Form eines oder mehrerer Referate | In der Regel gibt es ein einleitendes Referat, ggf. auch mehrere. Bei einer Hauptversammlung wird vermutlich der/die Vorsitzende, evtl. auch der/die Fraktionsvorsitzende einen Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes bzw. der Fraktion halten. Die Tagungsleitung sollte annähernd wissen, wie lange die Referierenden reden wollen. Wenn Neuwahlen anstehen, sollte an dieser Stelle auch der Rechnungsprüfungsbericht gehalten werden. |
3. Aussprache, Generaldebatte, Diskussion | In größeren Versammlungen bittet die Tagungsleitung die Teilnehmer/innen um schriftliche Wortmeldungen, dann kann man keinen übersehen und alle namentlich ansprechen. Nach der Bundessatzung §10(2) sprechen Frauen und Männer abwechselnd, es sind zwei Redelisten zu führen, eine für Männer, eine für Frauen, die reißverschlussartig abzuarbeiten sind. |
4. Beschlussfassung | Die Beschlussfassung kann ggf. auch später in der Versammlung erfolgen, falls die Redaktionskommission Ergebnisse der Diskussion in den Beschluss einarbeiten muss. |
5. Wahlen | Die Wahlen können nur stattfinden, wenn sie mindestens eine Woche vor der Versammlung angekündigt wurden. Dabei ist auch zu nennen, was gewählt werden soll. |
6. Verschiedenes, Anträge | In diesem Tagesordnungspunkt können weitere Anträge an die Versammlung behandelt werden. |
Schluss | Die Versammlungsleitung bedankt sich bei den Anwesenden für die disziplinierte Arbeit und für die gute Zusammenarbeit. Sie bittet darum, den Raum ordentlich zu hinterlassen und wünscht einen guten Heimweg. |