Aktiv werden - Parteiorganisation - Parteileben

3.1 Aufgaben von Kreis- und Ortsverbänden

Die Kreis- und Ortsverbände sind die unterste Gliederungsebene der Partei. DIE LINKE hat ca. xyz Kreisverbände, die vielerorts weiter in Ortsverbände (häufig auch Basisorganisationen genannt) untergliedert sind. Ob ein Kreisverband sich weiter in Ortsverbände untergliedert, ist abhängig von der Zahl der Mitglieder und der geographischen Ausdehnung. Auf dem Land sind Ortsverbände sinnvoll, damit Mitglieder zu einem Treffen ihrer Parteiorganisation nicht allzu lange Anfahrtswege haben. Auch in einer Stadt ist es ab einer bestimmten Größenordnung sinnvoll, Stadtteilgruppen zu bilden.
Die Entscheidung über die Untergliederung wird vom Kreisvorstand oder besser von der Kreismitgliederversammlung getroffen.

Ein Kreisverband bzw. ein Ortsverband ist lebendig und aktiv, wenn so viele Mitglieder wie möglich sich an der Gestaltung der Aufgaben und Vorhaben beteiligen. Sicherlich hat nicht jedes Mitglied Interesse an einer kontinuierlichen Mitarbeit. Häufig sind es Zeitgründe, die das Engagement verhindern. Oder man möchte "ganz einfach" nur zahlendes Mitglied sein. Diesen Wunsch respektieren wir.
Wenn aber die Mitglieder wegbleiben, die Versammlungen immer kleiner werden und zu den Aktionen immer nur der gleiche kleine Kreis kommt, dann ist es Zeit, die Organisation auf den Prüfstand zu stellen und neue Wege zu suchen. Dazu mehr im Kapitel 3.10.

Die Aufgaben von Kreis- und Ortsverbänden

In § 13 (6) der Bundessatzung heißt es dazu: "Die Kreisverbände sind zuständig für alle politischen und organisatorischen Aufgaben ihres Bereiches, sofern durch diese Satzung oder durch die Landessatzung keine andere Zuständigkeit bestimmt wird."

Wir unterscheiden folgende Aufgaben:

1. Politische Willensbildung

Diskussion und Beratung von Fragen, die in der Partei zur Entscheidung anstehen:


2. Öffentlichkeitsarbeit

Jede politische Tätigkeit, die nicht öffentlich wahrgenommen wird, ist wie nicht stattgefunden. In den untersteten Gliederungen der Partei finden die intensivsten Bürgerkontakte statt, darum ist diese Aufgabe besonders wichtig.


3. Organisation des Parteilebens

Nur wenn viele mitmachen, Bescheid wissen und wenn die Finanzen stimmen, ist die Arbeit effektiv.


Kreisverbände dürfen nach der Finanzordnung der Partei DIE LINKE keine Rechtsgeschäfte abschließen, mit denen Dauerschuldverhältnisse begründet werden. Das sind z.B. Miet- und Arbeitsverträge und auch Abonnements. Solche Vertragsabschlüsse sind nur möglich wenn die Vorsitzenden von Kreisverbänden eine schriftliche Vollmacht des Landesvorstandes haben.

Die regelmäßige Ortsverbands- oder BO-Versammlung

Formen und Inhalte der Versammlungen sollten anregend und abwechslungsreich sein. Bei der Planung sollte auf jeden Fall Folgendes berücksichtigt werden:


Bewährt hat sich z.B.


Quelle: http://www.die-linke.de/mitgliedschaft/aktivwerden/3parteiorganisationparteileben/31aufgabenvonkreisundortsverbaenden/