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Antrag von Landes- und Kreisverbänden, die ¼ der Mitgliedschaft repräsentieren oder 5000 Mitglieder oder 8 Landesverbände oder auf Beschluss des Parteitages oder auf Beschluss des Bundesausschusses
Alle Mitglieder der Partei DIE LINKE sind stimmberechtigt
Mitgliederentscheid § 8
Beschlossen, wenn ¼ der Mitgliedschaft sich beteiligt & eine einfache Mehrheit dafür stimmt
Landesparteitag
Landesvorstand
Landesausschuss / Landesparteirat
Kreisparteitag
Kreisvorstand
Kreisausschuss / Kreisrat
500 Delegierte aus den Gliederungen + Delegierte des anerkannten Jugendverbandes + Delegierte aus den bundesweiten Zusammenschlüssen
Der Parteitag ist das höchste Organ der Partei und beschließt u.a. über:
grundsätzliche politische und organisatorische Fragen die politische Ausrichtung und Grundsätze und das Programm der Partei
Der Parteivorstand §18, 19, 20 (44 Mitglieder)
Geschäftsführender Parteivorstand (12 Mitglieder)
Vorsitzende/r
Stellvertretende/r Vorsitzende/r
Bundesgeschäftsführer/in
Bundesschatzmeister/in
weitere Mitglieder
Der Parteivorstand ist das politische Führungsorgan der Partei. Zu seinen Aufgaben zählen u.a.:
60 VertreterInnen der Landesverbände
12 VertreterInnen aus der Versammlung der bundesweiten Zusammenschlüsse
6 durch den Parteivorstand aus seiner Mitte bestimmte Mitglieder
2 Vertreterinnen oder Vertreter des anerkannten Jugendverbandes
Der Bundesausschuss ist das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand.
Der Bundesausschuss fördert u.a. das Zusammenwachsen der Landesverbände. Er berät und beschließt u.a.
Mitglieder unter 35 Jahren und studierende Mitglieder der Partei DIE LINKE
Nicht-Mitglieder der Partei unter 35 Jahren
Ein Zusammenschluss ist bundesweit, wenn er in 8 Landesverbänden 1/200 der Mitgliedschaft repräsentiert oder wenn er vom Landesverband nach jeweiliger Satzung anerkannt wurde