Mitgliedsbeiträge sind ebenso wie Spenden an politische Parteien steuerlich abzugsfähig. mehr
Sie ist der Orientierungsrahmen für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ohne Nachweispflicht selbst ein und legt seinen Mitgliedsbeitrag selbst fest. Je unterhaltsberechtigtes Familienmitglied kann eine Beitragsstufe niedriger gewählt werden. Weitere gesetzliche Unterhalts- verpflichtungen mindern das Nettoeinkommen um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. Der für die jeweilige Einkommensspanne angegebene Betrag des Mitgliedsbeitrages gilt jeweils als Mindestanforderung für die Entrichtung des Beitrages.
Monatliches Nettoeinkommen in Euro | Monatlicher Mindestbeitrag in Euro | |||
unter | 400 |
| 1,50 | |
über | 400 | bis | 500 | 3,00 |
über | 500 | bis | 600 | 5,00 |
über | 600 | bis | 700 | 7,00 |
über | 700 | bis | 800 | 9,00 |
über | 800 | bis | 900 | 12,00 |
über | 900 | bis | 1000 | 15,00 |
über | 1000 | bis | 1100 | 20,00 |
über | 1100 | bis | 1300 | 25,00 |
über | 1300 | bis | 1500 | 35,00 |
über | 1500 | bis | 1700 | 45,00 |
über | 1700 | bis | 1900 | 55,00 |
über | 1900 | bis | 2100 | 65,00 |
über | 2100 | bis | 2300 | 75,00 |
über | 2300 | bis | 2500 | 85,00 |
darüber: | 4 Prozent des Nettoeinkommens | |||
Zu den Beiträgen zur Partei der Europäischen Linken heißt es in der Finanzordnung § 2:
3. Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die Partei der Europäischen Linken (EL). Die Höhe dieses Beitrages wird vom Mitglied selbständig festgelegt und beträgt mindestens 0,50 Euro je Monat. Mitglieder mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis 700 Euro sind von der Zahlung des EL-Beitrages befreit. Der Mitgliedsbeitrag für die EL wird als Jahresbeitrag erhoben. Die Durchführung der Beitragskassierung wird von der Bundesschatzmeisterin bzw. dem Bundesschatzmeister im Zusammenwirken mit den Landesschatzmeisterinnen und Landesschatzmeistern organisiert.
4. Der Mitgliedsbeitrag und der EL-Beitrag werden in Verantwortung der Landesvorstände bzw. vom Parteivorstand vornehmlich durch Banklastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.