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Die Mandate im Bundestag werden zur Hälfte über Listen der politischen Parteien proportional nach der erzielten Anzahl der Stimmen zugeteilt. Diese Verhältniswahl über die Zweitstimme bestimmt das Kräfteverhältnis im Bundestag. Um eine gewisse Personalisierung und lokale Kandiatenaufstellung zu erreichen, wird eine Hälfte der Mandate zusätzlich durch Direktwahlen vergeben. Dabei werden in jedem Wahlkreis Kandidaten mit der einfachen Mehrheit direkt gewählt (Erststimme). Für jeden direkt gewählten Kandiaten wird seiner Partei aber ein Listenmandat gestrichen.
| 239 | 146 | 93 | 76 | 68 |
| 225 | 222 | 61 | 54 | 51 |