„Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck der historisch ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert und daran gehindert wird, sich voll zu entfalten.“ Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995
Wie Sexualität gelebt wird, wer wen und wie liebt, geht den Staat nichts an. Diese Freiheit zu schützen, zählt vielmehr zu den Aufgaben des Staates. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper gehören untrennbar zusammen. Das Selbstbestimmungsrecht wird eingeschränkt, wenn eine Frau nicht frei über eine Schwangerschaft entscheiden kann. DIE LINKE meint: Jede Frau hat das Recht, allein und ohne staatliche Bevormundung oder Strafandrohung über ihre Schwangerschaft zu entscheiden.
In allen Ländern der Welt, in allen sozialen Schichten, quer über kulturelle und religiöse Grenzen hinweg, wird die körperliche und seelische Unversehrtheit von Frauen und Mädchen verletzt. Auch in Deutschland erleben zwei von fünf Frauen in ihrem Leben sexuelle oder körperliche Gewalt. Besonderen Schutz benötigen Frauen mit Behinderungen. Jede vierte Frau wird hierzulande mindestens einmal in ihrem Leben von ihrem Partner misshandelt.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine „Privatsache“. Es muss eine gesellschaftliche Aufgabe sein, jegliche Form der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu ächten und deren körperliche und seelische Unversehrtheit zu schützen. Dennoch behandelt die Regierungskoalition den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen als nachrangiges „Frauenthema“, nicht als Aufgabe der Innenpolitik.
Die finanzielle Situation von Frauenhäusern wurde dramatisch verschlechtert; besonders in ländlichen Gebieten existieren zu wenig Schutz- und Hilfseinrichtungen. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass jede Frau unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort und ihrem Aufenthaltsstatus unbürokratisch Zuflucht und Hilfe bekommt. Diese 30 Jahre alte Forderung ist heute noch dringlicher als zuvor.