„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
“Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.“
Grundgesetz
Das Grundgesetz bestimmt Deutschland als demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen soll oberstes Gebot jedes staatlichen Handelns sein. Der Gebrauch des Eigentums soll auch dem Allgemeinwohl verpflichtet sein. Der Staat ist gefordert, zum sozialen Ausgleich und zu sozialer Gerechtigkeit aktiv beizutragen. Die Wirklichkeit entspricht diesen Geboten vielfach nicht: So wird Erwerbslosen im Hartz IV-Bezug die elementare sozialstaatliche Freiheit vorenthalten, Arbeiten unterhalb bestimmter sozialer Standards ohne existenzielle Folgen abzulehnen, das Anwachsen von Kinderarmut und –verwahrlosung geduldet und Wohnungslosigkeit hingenommen
DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz geschärft werden muss. Es geht nicht darum, den Sozialstaat für jeden Missstand oder jedes Unglück in die Pflicht zu nehmen. Es geht darum, staatliches Handeln ausdrücklich darauf zu verpflichten, aktiv gegen soziale Ausgrenzung, Ungerechtigkeit, Arbeits- und Wohnungslosigkeit vorzugehen.
Die Richterinnen und Richter sind dem Rechtsstaat ebenso wie dem Sozialstaat verpflichtet und gestalten beide mit. In diesem Sinne sind sie politisch und sollten sich dessen bewusst sein. Aus dem Sozialstaatsprinzip folgt ihre Verpflichtung, den Schwächeren vor der Übermacht des Stärkeren zu schützen.