„Die größte Gefahr für die Gleichberechtigung ist der Mythos, wir hätten sie schon.“ Grete Nestor, 2006
Die Gleichstellung der Geschlechter in unserer Gesellschaft ist auf den ersten Blick paradox. Einerseits sehen wir junge Frauen, die mit besseren Noten die Schule verlassen als junge Männer. Andererseits führt dieser bildungspolitische Fortschritt nicht zu mehr Erfolg beim Zugang zur Ausbildung und in der Erwerbsarbeit. Spätestens mit der Geburt des ersten Kindes gibt es den Karriereknick. Die durchschnittlichen Frauenlöhne sind immer noch um rund ein Viertel niedriger als die der Männer.
Die Regierung hat in den vergangenen Jahren keine Anstrengungen unternommen, die Situation zu verbessern. In vielen Bereichen hat sich die Lebenssituation von Frauen sogar verschlechtert. So haben die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Bedarfsgemeinschaften bei Hartz IV finanzielle Abhängigkeiten in Partnerschaften weiter verschärft und das Recht von Frauen auf eigenständige Existenzsicherung untergraben.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. DIE LINKE setzt sich dafür ein, diese Verpflichtung endlich zu verwirklichen! Wir beschränken uns nicht darauf, Zugangsbarrieren zu beseitigen und für alle scheinbar „gleiche“ Startbedingungen zu schaffen. Wir fordern gezielte Maßnahmen, um systematischen Benachteiligungen aktiv entgegenzuwirken. Zum Beispiel mit einem wirksamen Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Unser Ziel ist, dass Frauen selbstbestimmt ihr Leben gestalten können. Männer und Frauen müssen gleichermaßen in allen Bereichen des menschlichen Daseins tätig sein können.
Für diese gleichberechtigte Teilhabe brauchen Frauen ökonomische Unabhängigkeit. Geschlechtergerechtigkeit ist ein untrennbarer Bestandteil von sozialer Gerechtigkeit. Aber die Geschlechtergerechtigkeit ist für DIE LINKE auch ein Wert an sich, der über soziale Fragen hinausgeht und sich auch auf Fragen von Kultur, Macht und Status erstreckt. Es geht um eine Gesellschaft, die für Frauen und Männer gleichermaßen gerechter werden muss. Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.
Dazu gehört auch, die sexuelle Vielfalt in der Gesellschaft und die Gleichberechtigung unterschiedlicher Lebensentwürfe zu akzeptieren. Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern werden elementare Rechte verwehrt. Die eingetragene Partnerschaft besitzt deutlich weniger Rechte als die heterosexuelle Ehe. Im Einkommens-, Einkommenssteuer-, Erbschafts- und Adoptionsrecht werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Die Gleichstellung muss hier rechtlich vollzogen werden.