Genossenschaften sind im Vergleich zu Aktiengesellschaften oder GmbH ganz besondere Unternehmensformen. Die Mitglieder einer Genossenschaft – also die Genossinnen und Genossen - haben im Grundsatz das gleiche Stimmrecht, um über die Tätigkeiten ihres Unternehmens zu entscheiden. Sie sind Anteilseignerinnen und Nutzer der Genossenschaft: In einer Wohnungsbaugenossenschaft sind die Mieter und Mieterinnen ihre eigenen Vermieter, in einer Konsumgenossenschaft auch ihre eigenen Lieferanten. Der originäre, gesetzlich festgeschriebene Zweck von Genossenschaften besteht nicht in der Erzielung eines möglichst hohen Gewinns. Wesentliches Ziel ist die Förderung der Genossenschaftsmitglieder. Diese Förderung kann ganz unterschiedlich aussehen: Bei Produktivgenossenschaften besteht die Förderung im Erhalt der Arbeitsplätze und in der Sicherung des Lebensunterhalts der Genossinnen und Genossen. Bei Wohnungsbaugenossenschaften besteht der Förderzweck darin, den Mitgliedern angemessenen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Ihrem Ursprung nach sind Genossenschaften solidarische Selbsthilfeorganisationen.
DIE LINKE unterstützt den ursprünglichen Genossenschaftsgedanken. Die Ideen der demokratischen Selbstverwaltung und der Förderung der Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmerinnen, Mieter, Konsumentinnen stehen im krassen Gegensatz zur einseitigen Gewinn-Orientierung bei vielen anderen Unternehmen. Auch wenn Genossenschaften heutzutage in der Praxis nicht immer voll nach den originären Grundsätzen funktionieren, unterstützt DIE LINKE doch die Gründung von Genossenschaften und fordert den Erhalt der Genossenschaftsidee. Durch die Reform des Genossenschaftsgesetzes sind zum Teil begrüßenswerte Änderungen eingeführt worden. Das betrifft beispielsweise die Gründung von Genossenschaften im Kulturbereich. Oft gehen diese Änderungen aber nicht weit genug. Schwerer wiegt zudem, dass mit dem Gesetz eine Angleichung der genossenschaftlichen Rechtsform an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH…) vorangetrieben wurde: Genossenschaften wurden z.B. für investierende Mitglieder geöffnet und einzelne Mitglieder können jetzt verstärkt mehrere Stimmrechte auf sich vereinen. Das Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“ wird damit weiter ausgehöhlt. Das lehnt DIE LINKE ab.
DIE LINKE spricht sich für eine Veränderung der Rahmenbedingungen für Genossenschaften aus. Die Gründung und der Erhalt von Genossenschaften muss gefördert werden. Eine Gleichberechtigung gegenüber anderen Rechtsformen der Unternehmensführung muss geschaffen werden. Verbesserungen sind bei den Prüfvorschriften, beim Zugang zu Fremdkapital, bei der Wirtschaftsförderung und der Beratung denkbar.