Frauenpolitik

Auf einen Blick

35 Forderungen für mehr Geschlechtergerechtigkeit im Bundestagswahlprogramm der LINKEN

Unser politisches Ziel, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, lässt sich nicht auf ein Sonderkapitel beschränken. Frauen- und geschlechterpolitische Forderungen durchziehen daher das gesamte Bundestagswahlprogramm. In den verschiedenen Kapiteln werden 35 konkrete Forderungen gestellt, mit denen DIE LINKE in den nächsten Jahren mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern erwirken will. Dieser Forderungen zielen auf unterschiedliche Bereiche. Hier einige Beispiele:

Lebensbedingungen von Frauen verbessern: Minijobs, Niedriglöhne - die gesamte Palette ungesicherter Beschäftigung kommt in erster Linie der Wirtschaft zu Gute und geht vor allem auf Kosten von Frauen. Von einem gesetzlichen Mindestlohn oder auch von der Sozialversicherungspflicht für jede geleistete Arbeitsstunde würden Frauen deshalb in besonderem Maße profitieren.

Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern fördern: Wir beschränken uns nicht darauf, Zugangsbarrieren zu beseitigen und für alle scheinbar "gleiche" Startbedingungen zu schaffen. Wir fordern gezielte Maßnahmen, um systematischen Benachteiligungen aktiv entgegenzuwirken. Zum Beispiel mit einem wirksamen Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft.

Frauen vor Diskriminierung und Gewalt schützen: Die finanzielle Situation von Frauenhäusern wurde dramatisch verschlechtert; besonders in ländlichen Gebieten existieren zu wenig Schutz- und Hilfseinrichtungen. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass jede Frau unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort und ihrem Aufenthaltsstatus unbürokratisch Zuflucht und Hilfe bekommt. Diese 30 Jahre alte Forderung ist heute noch dringlicher als zuvor.

Selbstbestimmungsrecht von Frauen durchsetzen: Wir wollen den §218 abschaffen. Das Selbstbestimmungsrecht wird eingeschränkt, wenn eine Frau nicht frei über eine Schwangerschaft entscheiden kann. DIE LINKE meint: Jede Frau hat das Recht, allein und ohne staatliche Bevormundung oder Strafandrohung über ihre Schwangerschaft zu entscheiden.

Starre Geschlechterrollen überwinden: Frauen und Männern müssen alle Bereiche des Lebens offenstehen - unabhängig von traditionellen Vorstellungen. Dazu gehört auch, die sexuelle Vielfalt in der Gesellschaft und die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit unterschiedlicher Lebensentwürfe zu akzeptieren. Im Einkommenssteuer-, Erbschafts- und Adoptionsrecht werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Wir setzen uns für ihre Gleichstellung ein.

Die Forderungen im Überblick

Kapitel 2: Die sozialen Interessen der Menschen in den Mittelpunkt stellen

  1. Einfallstore für Niedriglöhne schließen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer, (…) Sozialversicherungspflicht für jede geleistete Arbeitsstunde; (…)

  2. Vergabe öffentlicher Aufträge von der Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien abhängig machen: (…) Gleichstellung von Frauen und Männern; (…)

  3. flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn nach französischem Vorbild einführen, der in der nächsten Wahlperiode auf zehn Euro erhöht wird (…)

  4. Arbeit menschlich und familienfreundlich gestalten: Rechte von abhängig Beschäftigten mit Kindern stärken (Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Überstunden); Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte verkürzen; Arbeitszeitmodelle fördern, mit denen die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und individueller Lebensgestaltung verbessert wird (…)

  5. Lohndiskriminierung von Frauen bekämpfen: gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit; bessere Bezahlung für Berufe, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind; bessere rechtliche Absicherung durch ein Verbandsklagerecht; Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft, das Unternehmen so lange zu Maßnahmen verpflichtet, bis mindestens 50 Prozent Frauen auf allen Qualifikationsstufen bis hin zu Vorständen und Aufsichtsräten beschäftigt sind;

  6. gebührenfreie, qualitativ hochwertige öffentliche Kinderbetreuung flächendeckend garantieren: Rechtsanspruch auf einen gebührenfreien Ganztagsbetreuungsplatz für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einführen; Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen flexibel gestalten;

  7. Elterngeld zu einem sozial ausgestalteten Elterngeldkonto weiterentwickeln: für Väter und Mütter einen nicht übertragbaren gleichen Anspruch auf jeweils zwölf, für Alleinerziehende auf 24 Monate schaffen; Inanspruchnahme in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes ermöglichen;

  8. finanzielle Situation von Alleinerziehenden erleichtern: Unterhaltsvorschussleistungen nicht beim Wohngeld anrechnen; die volle Anrechnung des Kindergeldes rückgängig machen und die zeitlichen Beschränkungen bei der Bezugsberechtigung abschaffen;

  9. Ehegattensplitting abschaffen: individuelle Besteuerung einführen; tatsächliche Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern steuerlich fördern;

  10. alle Familienformen gleichstellen: Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare einführen.

  11. Solidarausgleich in der gesetzlichen Rente stärken: Zeiten von Erwerbslosigkeit, Kinderbetreuung – auch vor 1992 – Pflege und niedrigen Löhnen aufwerten, um Altersarmut zu verhindern; eine eigenständige Alterssicherung für Frauen unterstützen;

  12. Hartz IV abschaffen (…) und durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen (…) die Bedarfsgemeinschaft abschaffen, das Individualprinzip auf der Basis der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen einführen;

  13. soziale Ausgrenzung von Migrantinnen und Migranten beenden: (…) Familiennachzug für Kinder und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen und -partner ermöglichen;

Kapitel 3: Für eine gerechte zukunftsoffene Gesellschaft

  1. Bildungsberufe aufwerten: Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher auf Hochschulniveau und den Master-Abschluss für alle Lehrerinnen und Lehrer einführen; gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Entlohnung herstellen;

  2. mit einem »Studienpakt II« gute Studienbedingungen sichern: (…) mehr Frauenförderung durch Regelungen zwischen Bund und Ländern garantieren;

  3. Frauen in der Wissenschaft stärker fördern: die Geschlechterperspektive in alle öffentlich geförderten Forschungsprojekte integrieren; Geschlechterdiskriminierende Auswahlverfahren sowie unsichere und ausgrenzende Karrierewege überwinden;

  4. Frauenselbstorganisationen unterstützen;

  5. Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen durchsetzen: Geschlechterverhältnisse in allen Politikbereichen systematisch berücksichtigen; alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern überprüfen; Frauenpolitik als eigenständiges Politikfeld sichern;

  6. das Bundesgleichstellungsgesetz und das Bundesgremiengesetz konsequent umsetzen und verbessern;

  7. Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft einführen: Betriebe solange zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichten, bis der Durchschnittsverdienst von Frauen und Männern gleich ist und Frauen in allen Entgeltgruppen zur Hälfte vertreten sind; den öffentlichen Dienst zum Vorbild machen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und individueller Lebensgestaltung;

  8. staatliche Subvention des überholten Familienmodells beenden: dem Modell mit einem Mann als Ernährer und der Frau bestenfalls als Zuverdienerin die einseitige gesetzliche Förderung entziehen;

  9. aktive Anti-Diskriminierungspolitik ermöglichen: im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein echtes Verbandsklagerecht verankern; unabhängige Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ermöglichen, diese vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abkoppeln und mit verbindlichen Rechten ausstatten;

  10. eingetragene Lebenspartnerschaften rechtlich gleichstellen: individuelle Veranlagung aller Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer Lebensweise einführen; Adoptions- und Beamtenrecht reformieren.

Kapitel 4: Demokratie und Grundrechte schützen

  1. Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen abschaffen: § 218, § 219 Strafgesetzbuch streichen; jede Frau hat das Recht, zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt;

  2. Selbstbestimmungsrecht von inter- und transsexuellen Menschen ohne Einschränkung sichern:

  3. Personenstandsgesetz und das Vornamensrecht in diesem Sinne ändern; operative Eingriffe bei Intersexuellen ohne deren Zustimmung unterbinden;

  4. häusliche Gewalt entschieden bekämpfen: das Gewaltschutzgesetz weiterentwickeln; Informationspflicht des Zivilgerichts gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft verankern; Wirksamkeit von Sanktionen gegen Gewalttäter prüfen;

  5. Frauenhäuser bundeseinheitlich und bedarfsgerecht finanzieren: offenen Zugang zu Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen für alle Frauen unabhängig von sozialer Herkunft oder Aufenthaltsstatus garantieren; Kosten für den Aufenthalt der Kinder einschließen; Lebensunterhalt sichern und Unterhaltsansprüche von geflüchteten Frauen gegenüber Partnern auf den Staat übertragen;

  6. Zukunftschancen für von Gewalt betroffene Frauen ermöglichen: durch Aus- und Weiterbildung, soziale Sicherung oder Vermittlungsunterstützung für existenzsichernde Erwerbsarbeit Eigenständigkeit fördern;

  7. wirksamen Schutz vor Zwangsverheiratungen schaffen: ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ab dem ersten Tag der Ehe und Rückkehrrecht für ins Ausland zwangsverschleppte Frauen einführen; die diskriminierenden Deutsch-Tests für einreisewillige Ehegatten wieder abschaffen;

  8. den Opferschutz beim Menschenhandel an erste Stelle setzen: Aufenthalts- und soziale Rechte der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution stärken; Opferschutz nicht an die Aussagebereitschaft der Frauen koppeln und unabhängige anonyme Beratungsstellen schaffen.

  9. geschlechtsspezifische Fluchtursachen als Asylgrund umfassend anerkennen: Frauen, die in ihrem Herkunftsland von geschlechtsspezifischer Gewalt – wie zum Beispiel weiblicher Genitalverstümmelung – bedroht sind, vor Abschiebung schützen;

Kapitel 5: Frieden und Gerechtigkeit – weltweit!

  1. Frauenförderung zum entwicklungspolitischen Schwerpunkt machen: Geschlechtergerechtigkeit auf allen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Ebenen konsequent fördern; bei der Vergabe von Geldern die jeweilige geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, beispielsweise in der Agrarproduktion, berücksichtigen; in Frauenförderungsprojekte investieren, eine qualitativ gute Grundbildung für Mädchen und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen unterstützen;

  2. die UN-Resolution 1325 »Frauen und Frieden« umsetzen: Frauen und Mädchen in Kriegs- und Krisensituationen schützen und an Friedensprozessen aktiv beteiligen; nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 auflegen; die Herstellung, Nutzung und den Vertrieb von Streubomben und Landminen verbieten, den Bestand dieser Waffen vernichten;

  3. die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verwirklichen, Diskriminierungsschutz ausbauen: Diskriminierung von Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität europaweit ausschließen;