Ulla Lötzer, MdB
In der Januarausgabe der Zeitung betrieb & gewerkschaft (Seite 4, Bei öffentlichen Aufträgen sozial-ökologische Anliegen und Tariftreue durchsetzen!) hatte ich noch geschrieben: Auf Landesebene gibt es vor allem mit dem Berliner Vergabegesetz Erfolge zu verbuchen, auf Bundesebene bewegt sich nichts. Ein halbes Jahr später sieht die Sache anders aus: Durch das EuGH-Urteil gegen die niedersächsische Tariftreueverpflichtung wurden die Erfolge auf Länderebene zunichte gemacht. Die Auseinandersetzung muss jetzt verschärft werden: Auf Länderebene muss um den Erhalt von Tariftreuereglungen gekämpft werden, die Sozialdemokratie muss auf Bundesebene unter Druck gesetzt werden und die Gewerkschaften müssen erneut – wie auch bei der Dienstleistungsrichtlinie – neue Formen der europaweiten Solidarität entwickeln, um ihre Rechte zu verteidigen.
Seit Jahren torpedieren die Wirtschaftsverbände den Flächentarifvertrag und das Streikrecht. Was auf nationaler Ebene nicht abgeräumt werden kann, wird dann der EU bzw. dem Europäischen Gerichtshof überlassen. Dieser hat in drei Urteilen (Laval, Viking, Rüffert) wesentliche Stützpfeiler gewerkschaftlicher Gegenmacht zum Wanken gebracht: Streiks sind nur noch gerechtfertigt, wenn sie die unternehmerischen Grundfreiheiten nicht einschränken. Die öffentliche Hand darf öffentliche Aufträge nicht mehr an regionale Tariflöhne koppeln, sondern nur noch an allgemeinverbindliche Tarife oder gesetzliche Mindestlöhne. Im Fall Viking urteilte der EuGH sogar, dass die Ausübung der Grundrechte sowie der Schutz der Menschenwürde mit der unternehmerischen Niederlassungsfreiheit in Einklang gebracht werden muss. "Letztlich schränken alle sozialen Rechte in irgendeiner Art die Freiheit des Kapitalismus ein. Dazu sind sie schließlich da – um den Kapitalismus in sozialverträgliche Bahnen zu lenken." (Martin Höpner in Frankfurter Rundschau, 23.5.2008) Tariftreueregelungen hatten dabei eine wichtige Funktion. 30.000 Vergabestellen verteilen jährlich mehr als 360 Mrd. Euro an öffentlichen Aufträgen. Acht Bundesländer nutzten diese Marktmacht, indem sie Auftragnehmer zur Einhaltung von tariflichen Standards verpflichteten. Die Konkurrenz um die Aufträge konnte so nicht vorrangig über niedrige Löhne ausgetragen werden, sondern über Qualität.
Im Bundesrat sind jetzt drei SPD-regierte Bundesländer (auch Berlin) gescheitert, die Tariftreue europafest zu machen. In vielen Bundesländern wurde im vorauseilenden Gehorsam, aber auch aus der berechtigten Sorge um millionenschwere Rückforderungen, die Tariftreueregelungen suspendiert oder auf die Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge zurückgestutzt.
Jetzt hat der Bund sein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vorgelegt, angepasst an das EuGH-Urteil, anstatt in Brüssel aktiv zu werden und sich die Forderungen der Gewerkschaften zu eigen zu machen: Eine soziale Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen würde den sozialen Grundrechten im Konfliktfall Vorrang vor den Marktfreiheiten einräumen. Unternehmen wären nicht mehr berechtigt sich auf die Binnenmarktfreiheiten zu berufen, um nationale Arbeits- und Sozialrechte zu umgehen. Auf nationaler Ebene macht diese Entwicklung die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,44 Euro, zusammen mit der Forderung die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu erleichtern, aktueller denn je.
Das gilt auch für den zweiten Bestandteil der Mindestlohnforderung der LINKEN im Bundestag. Die Fraktion war von Beginn an für einen dualen Mindestlohn eingetreten. Damit ist gemeint, wenn der unterste Tarif einer Branche über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, wird dieser für die Branche zum gesetzlichen Mindestlohn. Beides ersetzt aber keine Tariftreueregelungen. Der gesetzliche Mindestlohn würde in diesem Kontext zur Höchstgrenze statt Untergrenze. Tarifautonomie auch als konstituierendes Element sozialer Demokratie wäre nachhaltig beschädigt.
Deshalb fordern wir von der Bundesregierung in einem aktuellen Antrag zusätzlich zur Fortschrittsklausel erstens eine Klarstellung in der in der EU-Entsenderichtlinie, dass nicht nur allgemeinverbindliche Tarifverträge zum besonderen Schutzbereich zählen. Zweitens muss in der EU-Vergaberichtlinie die Möglichkeit verankert werden, Tariftreue als Bedingung für die Auftragsausführung vorschreiben zu können. Drittens fordern wir von der Bundesregierung, dass sie, wie 14 andere europäische Staaten auch, das ILO-Übereinkommen Nr. 94 ratifiziert, das den Respekt vor der Tariftreue fordert.
Ulla Lötzer, MdB, Fraktion DIE LINKE ist Obfrau im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und Sprecherin Internationale Wirtschaftspolitik und Globalisierung